AGB

Burdich Laborbedarf GhmbH & Co KG, Am Kissel 5, 65549 Limburg/Lahn Allgemeine Geschäftsbedigungen

  1. Allgemeines
    1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedigungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Die Annahme der gelieferten Ware gilt als Anerkennung unserer Bedigungen.
    2. Abschlüsse und Vereinbarungen -soweit sie diese Bedigungen abändern- werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
    3. Unsere Verkaufsbedigungen gelten nur im Geschäftsbereich mit Unternehmen. 
    4. Unsere Allgemeine Geschäftsbedigungen gelten auch bei allen zukünftigen Geschäften.
  2. Angebote und Aufträge
    1. Unsere Angebote in schriftlicher sowohl auch mündlicher Form sind in Bezug auf Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend und behalten Ihre Gültigkeit für maximal 3 Monate nach Angebotsdatum.
    2. In Anrechnung kommen jeweils die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
  3. Preise / Zahlungsbedigungen / Sicherheitsleistungen
    1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Lieferwerk. Liegen zwischen Abschluss und Lieferung mehr als 6 Monate, so können wir gem. § 315 BGB im Rahmen billigen Ermessens einen Preisaufschlag für unsere Kostensteigerung bis zur Lieferung erlangen. Wenn nicht anders gesondert vereinbart wurde, gelten bei Abrufaufträgen unsere Tagespreise.
    2. Wir können einen Mindermengenzuschlag (ausgenommen Anfertigungen unserer Glasbläserei) verlangen. Diese betragen bei Warenwert unter 50,- € = 10% bei unter 100,- € = 5%. 
    3. Der Kunde trägt Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. 
    4. Wenn mit dem Kunden keine gesonderten Zahlungsbedigungen schriftlich vereinbart wurden, gelten für Zahlungen von Rechnungsbeträgen nach 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto oder nach 30 Kalendertagen Netto Kasse. 
    5. Bei Erstgeschäften sowie bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen. Im Verzugsfall können wir unsere sonstigen offenen Forderungen sofort fällig stellen.
  4. Gefahrübergang
    1. Bei Versand geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald wir die Ware dem von uns gewählten Beförderungsunternehmen übergeben haben.
    2. Ware die bei unserem Kunden mit äußerlich sichtbaren Schaden der Verpackung ankommt, muss dem Anlieferer sofort mitgeteilt werden, damit entsprechende Schadensforderungen geltend gemacht werden können.
  5. Lieferung / Lieferzeit
    1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich in Verpackungseinheiten (VE) gemäss der gültigen Preisliste. Bei Artikeln, die in der Glasbläserei gefertigt werden, gilt die bestellte Menge in Stück. Für Anfertigungen gilt, bezogen auf die Bestellmenge, eine Abweichung von +/- 10% als vereinbarte Toleranz.
    2. Verpackungen nehmen wir nicht zurück. Die Entsorgung übernimmt der Kunde. 
    3. Teillieferungen sind in angemessener Menge zulässig.
    4. Bei mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Abrufaufträgen hat dieser die Gesamtmenge bis zu dem festgesetzten Termin komplett abzunehmen.
    5. Unsere Ware wird möglichst sauber in entsprechender Umverpackung angeliefert. Die endgültige Reinigung und Kontrolle unserer Ware vor der weiteren Verwendung ist von dem Käufer durchzuführen. Garantien bezüglich Sauberkeit und Einsetzbarkeit werden von uns nicht abgegeben. Schadenersatzansprüche können gegen uns nicht geltend gemacht werden. 
    6. Lieferzeiten verstehen sich ab Lieferwerk. Sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsabschluss noch offenen technischen Fragen, nach Eingang vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und/oder vereinbarter Anzahlung sowie Produktionsfreigaben, zu laufen. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren. 
    7. Höhere Gewalt, sowie nicht von uns verschuldete Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen Versorgungsmängel und/oder verzögerte/unterlassene Belieferung durch Vorlieferanten verlängert die Lieferfristen um die hierdurch verursachte Verzögerungszeit. Dasselbe gilt im Fall von Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistung. 
    8. In Lieferverzug kommen wir nur nach schriftlicher Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist. 
    9. Unsere Haftung für Verzugsschaden des Kunden ist beschränkt auf den von uns bei Vertragsabschluss voraussehbaren typischerweise zu erwartenden Verzugsschaden. Im übrigen ist sie auf 20% des Wertes des verzögerten Teils unserer Lieferung/Leistung beschränkt. Die Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und/oder bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
    10. Im Rahmen der Reparaturaufträge werden Glasapparate aus dem Eigentum unserer Kunden übernommen. Dabei besteht die Gefahr, dass sie durch die vorgesehene Bearbeitung beschädigt und unbrauchbar werden. Schadenersatzansprüche hieraus können nicht geltend gemacht werden.
  6. Eigentumsvorbehalt / Vorausabtretung
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden, so bleibt dieser Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen. 
    2. Der Kunde darf Vorbehaltsware vor ihrer vollständigen Bezahlung nicht mit anderen Sachen verbinden, an denen Recht Dritter besteht. Im Fall der Verbindung der Lieferware mit anderen Gegenständen werden wir Miteigentümer an der neuen Gesamtsache. Unsere Miteigentumsquote richtet sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Lieferwert der Gesamtsache. 
    3. Weiterveräußern darf der Kunde Vorbehaltsware (Ziffer 6.1. und 6.2.) nur, wenn er seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung nicht abgetreten, verpfändet oder sonst wie belastet hat. Der Kunde tritt uns die Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Veräußerung von Vorbehaltsware in Höhe unserer Rechnung für die Vorbehaltsware bereits im Voraus zur Sicherung ab. Solange der Kunde nicht mit der Bezahlung der Vorbehaltsware in Verzug gerät, kann er die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einbeziehen. Den anteiligen Erlös darf er jedoch nur zur Bezahlung der Vorbehaltsware an uns verwenden. 
    4. Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei, wenn und soweit der Nennwert der Sicherheiten 100% des Nennwertes unserer Forderungen gegen den Kunden übersteigt. 
    5. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, ohne Rücktritt unsere beim Kunden noch vorhandene Vorbehaltsware herauszuverlangen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Zur Feststellung unserer Rechte können wir die betreffenden Unterlagen und Bücher des Kunden durch eine zu Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen lassen.
    6. Über Pfändungen/Beschlagnahmungen der Vorbehaltsware hat der Kunde uns sofort zu informieren.
  7. Mängel- und Ersatzansprüche
    1. Wir haften dafür, dass unsere Lieferware bei Gefahrübergang mangelfrei ist. Ihre geschuldete Beschaffenheit, Haltbarkeit und Verwendung richtet sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Spezifikation, Produktbeschreibung und/oder Anleitung zum Zusammenbau. Für die Funktionsfähigkeit, der von uns gelieferten Glasapparatur/en beim Kunden übernehmen wir keine Haftung. Hier sind besonders unter anderem zu erwähnen, die Dimensionsgröße im Bereich Volumen, Druck bzw. Vakuumfestigkeit sowie die Verbindung zu anderen von uns nicht gelieferten Glasgeräten. Ferner entfällt die Haftung bei allen, durch den Kunden, übergebene Glasgeräte zur Reparatur. Setzt der Kunde die zu reparierende Ware mit umweltschädlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst wie gefährlichen Stoffen ein, muss er sie vor Übergabe/Zusendung an uns reinigen. Sollte von uns festgestellt werden, dass der Kunde die Reinigung der Ware nicht vorgenommen hat, können wir eine Reparatur ablehnen, und/oder gegebenenfalls erforderliche Kosten zur Reinigung oder Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen. Glasreparaturen, die aus wirtschaftlichen Gründen von uns nicht durchgeführt werden, können auf unsere Kosten, ohne gesonderte Zustimmung des Kunden, vernichtet werden.
    2. Wenn der Kunde die Lieferware für andere Zwecke verwenden will, hat er die Eignung dazu und/oder die Zulässigkeit sowie die Produktsicherheit auf eigene Verantwortung vor ihrem Vertrieb oder Einsatz selbst zu prüfen. Für einen von uns nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigte Verwendbarkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen. Ferner ausgeschlossen ist unsere Haftung für vom Kunden vorgeschriebene Werkstoffe oder Konstruktionen; insoweit haben wir keine besondere Prüfpflicht. 
    3. Nacherfüllung ist nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Erhöhte Aufwendungen für die Nacherfüllung, die dadurch entsteht, dass die Lieferware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, trägt der Kunde. 
    4. Der Kunde hat die Lieferware nach Erhalt unverzüglich, auch auf Produktsicherheit sorgfältig zu überprüfen und offensichtliche Mängel schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. 
    5. Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Reinigung oder Bedienung der Lieferware durch den Kunden oder seiner Gehilfen sowie normaler Abnutzung (z.B. von Laborgläsern, Kolben, Dichtungen und Ventilen). Ferner haften wir nicht für Bruch von Glas- und Keramikteilen aus welchem Grund auch immer. 
    6. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Mängelansprüche an reparierter Lieferware ist ausgeschlossen.
  8. Schutzrechte / Geheimhaltung
    1. Für unsere Konstruktionen, Skizzen, Zeichnungen, Schemadarstellungen, Abbildungen, technische Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die durch Konstruktionen usw. entstandenen Lieferware darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.
    2. Wenn wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen liefern, haftet dieser uns dafür, dass dadruch gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns den aus der Verletzung solcher Rechte resultierenden Schaden zu ersetzen.
    3. Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheimzuhalten.
  9. Datenschutz
    1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnene personenbezogene Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgestzes per EDV verarbeiten und speichern.
  10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle mit dem Lieferverhältnis im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Scheckund Wechselklagen) ist der Sitz unseres Unternhemens in 65549 Limburg/Lahn. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
    2. Die Vertragsbeziehungen richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.
  11. Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, oder die AGB eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

Limburg, im Februar 2009


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